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Heizöl

Altes Heizungsgesetz abgeschafft


Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ist am 10.07.26 im Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Damit ist ein Kurswechsel in der Wärmepolitik eingeleitet worden. Ein wichtiges Signal für über 20 Millionen Menschen, die in Deutschland mit Öl heizen. Die starre 65-Prozent-Vorgabe ist gestrichen worden. Künftig können Sie jetzt wieder selbst frei über die für Sie passende Heiztechnologie entscheiden. Neue Ölheizungen können weiterhin eingebaut werden.

  • Die pauschale Altersbegrenzung von Ölheizungen auf maximal 30 Jahre ist damit nicht mehr im Gesetz enthalten.
  • NT- und Brennwertkessel waren allerdings auch schon bisher von dieser Altersgrenze ausgenommen.
  • Beim Einbau einer neuen Ölbrennwertheizung ist darauf zu achten, dass zunehmend erneuerbare Flüssigbrennstoffe gemäß „Bio-Treppe“ verwendet werden.
  • Diese Produkte werden bereits im Markt angeboten und stehen in ausreichender Menge zur Verfügung.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.