Die Abwasserentsorgung beginnt auf jedem einzelnen Grundstück und führt über die öffentliche Kanalisation bis zur Kläranlage. Die privaten Leitungen und Kanäle sind ein wichtiger Bestandteil des gesamten Entwässerungssystems.
Grundstückseigentümer/-innen sind verpflichtet, den ordnungsgemäßen Zustand Ihrer Abwasserleitungen selbst zu überwachen. In Nordrhein-Westfalen ist diese Forderung in der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) konkretisiert.



Mischsystem
Trennsystem
Hierzu werden die Rohrlängen- und Durchmesser der privaten erdverlegten Leitungen benötigt. Diese Daten werden aus bereits vorhandenen Entwässerungsplänen entnommen oder mittels einer Kamerauntersuchung ermittelt. Aus diesen Werten werden die Prüfwerte errechnet. Das heißt wie viel Wasser oder Luft der Kanal in der vorgegebenen Zeit verlieren darf.
Optische Überprüfung nach DIN 1986-30
